Verordnungen zur Festsetzung von Schutzgebieten
Von den Regierungspräsidien in Hessen erhält der Landessportbund Hessen (LSBH) Mitteilungen, wenn neue Schutzgebiete (Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiet, usw.) ausgewiesen werden sollen.
Der Hessische Fachverband für Motorsport e.V. erhält dann diese Entwürfe der Verordnungen mit der Bitte zu prüfen, inwieweit wir bzw. die Motorsportvereine hiervon betroffen sind und gegebenenfalls Einspruch einlegen wollen.
Gerne nimmt der HFM die Möglichkeit der Vorabprüfung wahr und stellt ab sofort die Entwürfe der jeweiligen Verordnungen im Internet auf www.hffm.info zur Ansicht für die Vereine bereit. Unter Termin ist der Termin aufgeführt, zu dem eine Meldung beim LSBH erfolgt sein muss.
Die Vereine werden durch eine E-Mail informiert, wenn wieder ein neuer Entwurf einer Verordnung im Netz steht.
Falls Ihre Motorsportstätte oder die Strecken von Veranstaltungen durch die geplante Verordnung berührt werden, sollten Sie sich so schnell wie möglich mit dem HFM in Verbindung setzen, damit geklärt werden kann ob ein Einspruch möglich ist und ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.