Erfassungszeitraum für die elektronische Bestandserhebung 2024

Ab dem 15. Dezember, erfolgt die Freischaltung in der Vereinsdatenbank des lsb h, sodass die Vereinsmitglieder darin erfasst werden können. Die Verantwortlichen müssen dabei alle Mitglieder zum Stichtag 1. Januar 2024 melden. Bis zum Ende der Abgabefrist am 15. Januar müssen alle Vereine ihre Mitgliedszahlen übermittelt haben.

Noch ein Hinweis: Unter der Rubrik „Vorstand“ müssen sämtliche Mitglieder des Vorstandes nach § 26 BGB erfasst werden. Auf der Startseite der Vereinsdatenbank sind Hilfestellungen zur Bearbeitung der Bestandserhebung hinterlegt.

Zur Vereinsdatenbank gelangt ihr hier: https://hessen.lsb-be.de/ 

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